Tipps

Wer unterstützt?

 

Schule

Grundsätzlich ist das Vermitteln des Lesens, Schreibens und Rechnens primär die Aufgabe der Schule. Deshalb gehen die Kultusministerkonferenz und die Länder aus, dass die Schwierigkeiten der Kinder in den ersten Schulklassen erkannt und die Kinder dann individuell gefördert werden.

In der Praxis ist vielen Schulen jedoch aus finanziellen und personellen Gründen eine individuelle Förderung der betroffenen Kinder nicht möglich. Selbst wenn eine  schulische  Förderung erfolgt, so  reicht  sie  meist nicht aus, die spezifischen Schwierigkeiten der Kinder zu beheben. Daher ist es sinnvoll, ein Kind mit Therapie und anderen Hilfstellung so früh wie möglich individuell auch außerhalb der Schule zu fördern.

Quelle: Bundesverband für Legasthenie und Dyskalkulie

 

Nutzung von Online-Bibliotheken

Das Deutsche Zentrum für barrierefreies Lesen – kurz dzb lesen – bietet blinden, seh- und lesebehinderten Menschen eine vielfältige Auswahl an Literatur zum Ausleihen und Kaufen an. Bei Vorlage eines ärztlichen Attests kann auch ein kostenfreier Zugang gewährt werden. https://www.dzblesen.de

 

Krankenversicherungen

Krankenversicherungen sind für Leistungen bei  Krankenbehandlungen zuständig. Teilleistungsstörungen allerdings - wie Legasthenie oder Dyskalkulie - sind jedoch nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts aus dem Jahr 1979 keine Krankheiten i. S. d. Krankenversicherungsrechts. Deshalb fällt die Übernahme der Kosten für die notwendigen Therapien nicht in die Zuständigkeit der  Krankenkassen.

Allerdings kommt es auf einen Versuch an. Denn kommen zu einer Legasthenie weitere Erkrankungen oder sogenannte Teilleistungsstörungen hinzu, wie z.B. Seh- oder Hörstörungen oder AD(H)S, ist  die  Krankenkasse  zuständig.

Quelle: Bundesverband für Legasthenie und Dyskalkulie

 

Ämter

Jugendämter

Die Jugendämter sind u.a. zuständig für Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder, Jugendliche und junge Volljährige (§ 7 SGB VIII) gem. §§ 35 a und 41 SGB VIII. Da Kinder und Jugendliche mit Legasthenie/Dyskalkulie sehr häufig von seelischer Behinderung bedroht sind, gehören sie oft zu dem Kreis der seelisch Behinderten oder von einer solchen Behinderung bedrohten Betroffenen. Außerdem kommt eine Hilfeleistung durch das Jugendamt als Hilfe zur Erziehung nach § 27 SGB VIII in Betracht.

Quelle: Bundesverband für Legasthenie und Dyskalkulie

 

Sozialämter

Die Sozialämter sind nach den §§ 53 ff. SGB XII für Eingliederungshilfe bei geistiger Behinderung zuständig. Darunter fallen Menschen mit Legasthenie/Dyskalkulie jedoch nicht, da Legasthenie/Dyskalkulie  gerade  Teilleistungsstörungen ohne  allgemeine  Intelligenzminderung  sind. Zuständig  sind  die  Sozialämter  allerdings für  die  Eingliederungshilfe  von  erwachsenen  Legasthenikern und Dyskalkulikern

Quelle: Bundesverband für Legasthenie und Dyskalkulie

 

Finanzämter

Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhof  können die Aufwendungen für eine außerschulische  Legasthenie-Therapie als außergewöhnliche Belastung gem. § 33 EStG  geltend gemacht werden. Voraussetzung dafür ist aber, dass die Notwendigkeit der Behandlung durch ein amtsärztliches Gutachten nachgewiesen wird, das vor Beginn der Behandlung erstellt sein muss. Außerdem muss  das amtsärztliche Gutachten darlegen, dass die Legasthenie im konkreten Fall eine Krankheit darstellt und  die Behandlung zu ihrer Heilung oder Linderung notwendig ist. Der BFH vertritt die Ansicht, dass nur dieses amtsärztliche Gutachten darlegen kann, ob es sich um eine vorübergehende Lese-Rechtschreibschwäche oder um eine auf eine Hirnfunktionsstörung zurückgehende Legasthenie handelt. Nur im Fall der Legasthenie sei die Behandlung medizinisch notwendig und deshalb als Krankheitskosten absetzbar.

Quelle: Bundesverband für Legasthenie und Dyskalkulie

 

Verbände und Institutionen

Bundesverband für Legasthenie und Dyskalkulie e.V. (BVL)

Im engen Kontakt zu Ministerien, Schulen und Bildungseinrichtungen setzt sich der BVL mit seinen Landesverbänden intensiv dafür ein, die Bedingungen für Legastheniker und Dyskalkuliker zu verbessern.

 

Verband Dyslexie Schweiz (VDS)

Der VDS ist eine Organisation von Eltern und Betroffenen unter Mitarbeit von Fachleuten, die sich allgemein zum Ziel gesetzt hat, die Situation von Menschen mit Legasthenie und Dyskalkulie zu verbessern.

 

Erster Östereichischer Dachverband Legasthenie (EÖDL)

Der EÖDL ist Österreichs größte Legasthenie-Institution. Unabhängig und gemeinnützig bietet er Hilfe in ganz Österreich.

 

Weitere interessante Seiten

 

Der Lesekoch

Internet-Seite eines sehr engagierten Herren, des Lesekochs, der sich um die Verbesserung der Lesefähigkeit von Jung und Alt bemüht. Interessant sind auch Erfahrungen des "Lesekochs" mit SprintPlus.

 

Legakids Stiftung

LegaKids ist eine gemeinnützige Stiftung zur Lese-, Schreib- und Rechenförderung.